Der Deutsche Anwaltstag – DAT – ist vielen Leser*innen bekannt. Er wird jährlich von vielen Rechtsanwält*innen besucht. Der DRT – Deutsche Rechtsfachwirttag – ist dagegen weitgehend unbemerkt geblieben: Die Anwaltschaft hat qualifizierte Mitarbeiter*innen, ausgebildete Rechtsanwaltsfach- und ggf. Notarfachangestellte. Seit 2001 lassen sich unzählige dieser Fachangestellten zur Rechtsfach- oder Notarfachwirtin aus- und weiterbilden und prüfen. In 13 % aller Rechtsanwaltskanzleien sind derzeit Rechtsfachwirt*innen tätig.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.01.24 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2018-12-28 |
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