Das „Kind“ darf auch im Jahr 2018 nicht beim Namen genannt werden. Das typische Bündel von größeren und kleineren Steueränderungen heißt wieder nicht Jahressteuergesetz. Stattdessen soll die Missbrauchsbekämpfung des hierzu besprechenden Artikelgesetzes durch den Namen „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ betont werden. In der Sache ergibt sich aber nichts anderes ein normales Jahressteuergesetz. Aber dazu später.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.01.19 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-01-01 |
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