Ein Drittel der Anwaltschaft hatte Ende 2019 keine Erstregistrierung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) vorgenommen. Auch zwei Jahre nach Beginn der passiven Nutzungspflicht konnten Nachrichten dort noch nicht gelesen werden. Die BRAK bestätigte dies auf meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Im Juli 2020 hatte die Welt coronabedingt zwar einen Digitalisierungsschub erlebt, nicht aber das beA. Erneut musste mir die BRAK bestätigen, dass ein Drittel der Postfächer unregistriert blieb.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.11.33 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-10-19 |
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