Ein Drittel der Anwaltschaft hatte Ende 2019 keine Erstregistrierung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) vorgenommen. Auch zwei Jahre nach Beginn der passiven Nutzungspflicht konnten Nachrichten dort noch nicht gelesen werden. Die BRAK bestätigte dies auf meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Im Juli 2020 hatte die Welt coronabedingt zwar einen Digitalisierungsschub erlebt, nicht aber das beA. Erneut musste mir die BRAK bestätigen, dass ein Drittel der Postfächer unregistriert blieb.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.11.33 | 
| Lizenz: | ESV-Lizenz | 
| ISSN: | 2510-5116 | 
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2020 | 
| Veröffentlicht: | 2020-10-19 | 
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

