Die Errichtung einer eigenen Stiftung hat in den letzten Jahrzehnten an Beliebtheit stark zugenommen. Mit der Errichtung einer Stiftung kann der Stifter einen von ihm bestimmten Zweck fördern und über sein eigenes Ableben hinaus Gutes tun, sofern er gemeinnützige Zwecke verfolgt. Eine Stiftung kann aber auch das Familienvermögen langfristig bündeln und die Familienmitglieder generationsübergreifend versorgen, wodurch die Zersplitterung des Familienvermögens durch einen Erbfall verhindert wird, sog. Familienstiftung.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
| Veröffentlicht: | 2021-01-01 |
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