Die von Großbritannien und der EU vereinbarte Brexit-Übergangsperiode endet am 31.12.2020. Eine Verlängerung steht nicht in Aussicht.
Unternehmen, die EU-Arbeitnehmer in Großbritannien beschäftigen oder dorthin entsenden wollen (oder dies in Zukunft beabsichtigen), sollten sich daher umgehend mit dem neuen britischen Einwanderungsgesetz, nämlich den sogenannten Immigration Rules, vertraut machen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.01.09 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
| Veröffentlicht: | 2021-01-01 |
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