Acht Monate nach Inkrafttreten des Brexit-Abkommens hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich eingeleitet. Rechtlich geht es im Kern um die Frage, ob das Vereinigte Königreich mit seiner Gesetzesvorlage zum Binnenmarktgesetz vom 9.9.2020 gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit aus dem Brexit-Abkommen verstoßen hat, indem es ein nationales Gesetz auf den Weg gebracht hat, das es der britischen Regierung erlaubt, sich im Hinblick auf das Irland/Nordirland-Protokoll in Bezug auf Warenkontrollen und Beihilfen vertragsbrüchig zu verhalten. Nach Einbringung der Gesetzesvorlage zum Binnenmarktgesetz in das Unterhaus forderte die EU-Kommission das Vereinigte Königreich mehrfach auf, diese strittigen Passagen zu streichen. Ungeachtet dessen verabschiedete das Unterhaus die Gesetzesvorlage am 29.9.2020 und überwies sie an das Oberhaus. Im November 2020 hatte das Oberhaus sie abgelehnt und an das Unterhaus zurückgewiesen. Politisch geht es um nicht weniger als die zukünftige Partnerschaft zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ab 1.1.2021, aber auch um das Ansehen des Vereinigten Königreichs als verlässlicher Partner in der Weltgemeinschaft.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.01.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-01-01 |
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