Vorsicht ist geboten, wenn der Betrieb einer Betriebsaufspaltung unter Vorbehaltsnießbrauch übertragen wird. Im Regelfall wird hierbei nämlich die personelle Verflechtung als weitere Voraussetzung neben der sachlichen Verflechtung aufgehoben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.06.33 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-24 |
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