München/Berlin (DAV). Für potentielle Erben ist es wichtig, über Grundstücke des Verstorbenen alle Informationen zu haben. Wenn der Erbe aber noch nicht feststeht, kann das Grundbuchamt die Auskunft verweigern, wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) über einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 11. Januar 2018 (AZ: 34 Wx 201/17) berichtet.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-24 |
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