Am 12. März 2018 unterzeichneten die Vorsitzenden der Parteien CDU, CSU und SPD den Anfang des Jahres ausgehandelten Koalitionsvertrag für die Arbeit der Bundesregierung in der 19. Legislaturperiode. Damit wurde das vereinbarte Regierungsprogramm für die Koalitionspartner verbindlich. Die Verfasser des 177 Seiten starken Werkes versprechen der Bevölkerung viel Neues: einen neuen Aufbruch für Europa, eine neue Dynamik für Deutschland und einen neuen Zusammenhalt für unser Land. Bei genauerer Lektüre begegnen dem Leser vor allem unzählige Wissens- und Willensbekundungen, Bekenntnisse und Absichtserklärungen, hingegen wenig konkrete Konzepte. Literaturnobelpreisverdächtig ist das Sprachwerk ohnehin nicht, das muss es auch nicht sein. Unbändigen Gestaltungswillen und beste Absichten wird man der Politik auf der Grundlage des Vertrages gewiss nicht absprechen können. Erwartungen, die durch den Vertrag geweckt werden könnten, sollten aber vorsichtshalber gezügelt werden. Denn bis zur Bildung der neuen Bundesregierung im März dieses Jahres war schon ein halbes Jahr verstrichen und erfahrungsgemäß befinden sich die politischen Akteure in dem Jahr der nächsten Bundestagswahl monatelang im Wahlkampfmodus.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-24 |
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