Zum 1. Juli 2023 ist in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (in der Folge HinSchG benannt) in Kraft getreten. Das Gesetz ist das Ergebnis der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 über den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Diese Richtlinie wurde am 16.12.2019 verabschiedet, und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union waren (eigentlich) verpflichtet, sie bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umzusetzen. Deutschland hat die Umsetzungsfrist für die Richtlinie versäumt, nunmehr jedoch endlich das Hinweisgeberschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2023.11.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-10-20 |
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