Zur Bekämpfung der Geldwäsche ist bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Itelligence Unit – FIU) ein elektronisches Meldeportal (goAML Web) eingerichtet worden, über das Geldwäscheverdachtsfälle zu melden sind. Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz müssen sich bis spätestens zum 1. Januar 2024 bei dem Meldeportal registrieren. Zu solchen Verpflichteten gehören auch Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die bei Kataloggeschäften im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 10 GWG beraten.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-10-20 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: