Zur Bekämpfung der Geldwäsche ist bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Itelligence Unit – FIU) ein elektronisches Meldeportal (goAML Web) eingerichtet worden, über das Geldwäscheverdachtsfälle zu melden sind. Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz müssen sich bis spätestens zum 1. Januar 2024 bei dem Meldeportal registrieren. Zu solchen Verpflichteten gehören auch Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die bei Kataloggeschäften im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 10 GWG beraten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2023.11.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-10-20 |
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