Mangelnde Betriebsamkeit im steuerlichen Sinne kann man dem Gesetzgeber zum Ende der vergangenen Legislaturperiode nicht vorwerfen: Etwa mit dem Gesetz über die Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG), den doch noch beschlossenen Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz sowie weitreichenden Änderungen im internationalen Steuerrecht und der Umsatzsteuer wird sich die Praxis noch weit über das Jahr 2021 hinaus beschäftigen. Da der Gesetzgeber und das einflüsternde Bundesministerium der Finanzen (BMF) nicht nur zuletzt kaum dem kleineren Mittelstand Beachtung geschenkt haben, welche Änderungen sollten die anwaltlichen Kollegen dennoch im Blick haben?
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.12.30 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2021 |
| Veröffentlicht: | 2021-11-16 |
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