Mangelnde Betriebsamkeit im steuerlichen Sinne kann man dem Gesetzgeber zum Ende der vergangenen Legislaturperiode nicht vorwerfen: Etwa mit dem Gesetz über die Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG), den doch noch beschlossenen Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz sowie weitreichenden Änderungen im internationalen Steuerrecht und der Umsatzsteuer wird sich die Praxis noch weit über das Jahr 2021 hinaus beschäftigen. Da der Gesetzgeber und das einflüsternde Bundesministerium der Finanzen (BMF) nicht nur zuletzt kaum dem kleineren Mittelstand Beachtung geschenkt haben, welche Änderungen sollten die anwaltlichen Kollegen dennoch im Blick haben?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.12.30 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-16 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: