Clickbait funktioniert immer, oder doch meistens. Gemeint sind Überschriften, hinter denen sich scheinbar etwas so Interessantes verbirgt, dass sich eine Leserin (männliche Exemplare sind hier mitgemeint) nicht oder nur kaum entziehen kann. So ist das hier hoffentlich, denn was hat das „Gute-KiTa-Gesetz“, genauer das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz)“ schon mit dem Rechtsmarkt zu tun?
Natürlich nichts. Aber das hier besprochene Gesetz hat auch so einen griffigen Namen, nämlich Legal-Tech- Gesetz, auch wenn sich das in dem etwas umständlichen (und für einige Rezipienten irreführenden) Gesetzesnamen nicht wiederfindet: Gemeint ist hier das „Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt“ vom 10.8.2021, verkündet im BGBl Nr. 53 vom 17.8.2021.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-16 |
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