Mutter, Vater, Kind: Immer häufiger gilt diese traditionelle Familienkonstellation nicht mehr. Durch die vielfältigen (in- und auch ausländischen) Möglichkeiten der modernen Fortpflanzungsmedizin sowie die veränderten Lebensformen in der Gesellschaft entsteht eine bunte Palette von Familienkonstellationen, die bei der Schaffung des in den §§ 1592 ff. BGB normierten Abstammungsrechts unvorstellbar war.
Es besteht Einigkeit: Das geltende Abstammungsrecht des BGB ist nicht mehr zeitgemäß; es stellt vor allem für die gelebte gleichgeschlechtliche Wirklichkeit (von Frauen) keine passenden Regelungen mehr zur Verfügung. Der Prozess des „Umdenkens“ hat zwar begonnen. Er dümpelt aber nach Ansicht vieler zu langsam vor sich hin. Die bis heute andauernde Ungleichbehandlung von verschiedenund gleichgeschlechtlichen Ehepaaren stößt gerade im Hinblick auf das Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts gemäß Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG auf Bedenken.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-17 |
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