Der 3. Strafsenat des Kammergerichts in Berlin hat am 19. November 2019 die Revision einer Berliner Frauenärztin gegen ihre Verurteilung wegen unzulässiger Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft nach § 219a Strafgesetzbuch (StGB) verworfen. Damit ist das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Tiergarten betreffend die Angeklagte Dr. Bettina G. rechtskräftig. Die Revision ihrer in erster Instanz ebenfalls verurteilten Kollegin Dr. Verena W. hatte dagegen Erfolg. Allerdings geht es im Fall der Angeklagten Dr. W. nicht um die grundsätzliche Frage der Strafbarkeit nach § 219a StGB, sondern um eine rechtliche Frage im Zusammenhang mit dem Umstand, dass nach den gerichtlichen Feststellungen nur die Angeklagte Dr. G. die Schwangerschaftsabbrüche tatsächlich als eigene Leistung angeboten hat.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-17 |
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