Die 5. Große Strafkammer – Jugendkammer – des Landgerichts Berlin hat am 20. Dezember 2019 einen 25-jährigen Berliner, der als sog. Influencer durch seine Auftritte in sozialen Medien – insbesondere auf dem Videoportal YouTube – eine gewisse Bekanntheit unter jungen Internetnutzern erlangt hat, wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-17 |
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