Das Präsidium des Amtsgerichts Tiergarten hat gestern in Umsetzung zweier aktueller Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und anlässlich einer für Berlin geltenden neuen Zuweisungsverordnung für das am 1. Januar 2020 beginnende Geschäftsverteilungsjahr eine Neuregelung des strafrichterlichen Bereitschaftsdienstes beschlossen, die die Dienste zur Nachtzeit einschränkt. Gleichzeitig wird der richterliche Bereitschaftsdienst zur Tageszeit im kommenden Jahr ausgeweitet.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-17 |
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