Das Präsidium des Amtsgerichts Tiergarten hat gestern in Umsetzung zweier aktueller Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und anlässlich einer für Berlin geltenden neuen Zuweisungsverordnung für das am 1. Januar 2020 beginnende Geschäftsverteilungsjahr eine Neuregelung des strafrichterlichen Bereitschaftsdienstes beschlossen, die die Dienste zur Nachtzeit einschränkt. Gleichzeitig wird der richterliche Bereitschaftsdienst zur Tageszeit im kommenden Jahr ausgeweitet.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-17 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: