Für Mitglieder der Versorgungswerke ist die gegenwärtige Rechtslage zur Berücksichtigung ihrer Kindererziehungszeiten in ihrer späteren Alterssicherung undurchschaubar, unbefriedigend und unzureichend. Auch die Leistungsträger*innen belastet das unsystematische Nebeneinander zweier Alterssicherungssysteme für einen Versicherungsverlauf mit unnötiger Bürokratie. Der Internationale Tag der Frau ist ein guter Anlass, an dieses Defizit in der Alterssicherung für Väter, aber vor allem für die Mütter als Angehörige der Versorgungswerke zu erinnern und Reformen anzumahnen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-17 |
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