Der Rat hat am 29. Januar 2018 seine Leitlinien für die Brexit-Verhandlungen zur Übergangsphase angenommen. Diese soll spätestens am 31. Dezember 2020 enden. Der gemeinschaftliche EU-Besitzstand soll neben der Zuständigkeit des EuGH und der Anwendung der Durchsetzungsinstrumente im justiziellen Bereich weiter im Vereinigten Königreich Anwendung finden.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-03-22 |
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