Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird am 25. Mai 2018 wirksam werden. Sie gilt auch für Anwaltskanzleien. Damit sich jede Kanzlei darauf vorbereiten kann, stellt der DAV Merkblatt, Muster und Checkliste bereit. Anwaltskanzleien sollten das neue europäische Datenschutzrecht ernst nehmen, weil die Datenschutzbehörden auf Beschwerden von Mandanten, Mitarbeitern, Prozessgegnern und anderen Dritten mit förmlichen Verfahren reagieren müssen. Die Datenschutzbehörden halten sich zudem für verpflichtet, empfindliche Bußgelder zu verhängen, wenn Datenschutzverstöße festgestellt werden.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-03-22 |
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