Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist kurz vor dem Start der passiven Nutzungspflicht zum Jahresbeginn gestoppt worden. Schwere Sicherheitslücken hatten den weiteren Betrieb des Postfachs, das die elektronische Kommunikation zwischen Anwälten, Gerichten und Behörden ermöglichen sollte, verhindert. Zu einer öffentlich veranstalteten Diskussionsrunde mit Livestream [https://www.youtube.com/watch?v=_ qsoEVn8tBA] luden der Berliner Anwaltsverein und die davit (DAV Arbeitsgemeinschaft IT-Recht) am 1. Februar 2018 um 18 Uhr ein (s. dazu auch den Veranstaltungsbericht in diesem Heft auf S. 113–114). Mehr als 100 interessierte Rechtsanwälte, Kanzleiadministratoren und IT-Dienstleister nutzten die Chance, sicherheits- und ITrechtlich relevante Fragen an das Team der davit-Spezialisten zu stellen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.04.28 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-03-22 |
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