München/Berlin (DAV). Mit der Unterschrift unter ein Formular, das die Überschrift „Schadensaufnahme“ trägt, wird in der Regel kein Auftrag für ein Gutachten erteilt. Das „Kleingedruckte“ gilt dann nicht. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 13. Juli 2017 (AZ: 222 C 1303/17).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.04.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-03-22 |
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