Am 17.1.2018 startete die diesjährige Fortbildungsreihe „Richter und Anwaltschaft im Dialog“ des Berliner Anwaltsvereins mit dem Familienrecht. Wiederum konnte hierfür die Beisitzende des 13. Senats, Frau Heike Hennemann, gewonnen werden, die in prall gefüllten zwei Stunden einen Überblick über die kammergerichtliche Rechtsprechung in Familiensachen der vergangenen 1,5 Jahre gab. Dabei erhielten die interessierten Zuhörer zunächst Informationen zur allgemeinen Situation des Kammergerichts: Nachdem die Eingänge dem bundesweiten Trend bei den Oberlandesgerichten entsprechend weiter rückläufig sind, wird der 25. Senat zukünftig im Familienrecht nur noch Kostensachen bearbeiten. Hauptbeschäftigung jedenfalls des 13. Senats sind weiter Kindschaftssachen, was Frau Hennemann damit begründete, dass die durch die Unterhaltsrechtsreform aufgeworfenen Fragen zwischenzeitlich im Wesentlichen geklärt seien. Schließlich wies Frau Hennemann darauf hin, dass der 19. Senat derzeit ohne Vorsitzende auskommen muss. Die langjährige Vorsitzende Tucholski ist in einen Zivilsenat des Kammergerichts gewechselt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.04.26 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-03-22 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: