Am 1. Juli 1922 beschloss der Reichstag, Frauen zur Justiz zuzulassen – laut Protokoll „ohne Widerspruch“. Deutscher Richterbund und Deutscher Anwaltsverein hatten sich allerdings noch kurz davor auf ihren Jahrestagungen mit 205:5 bzw. 42:22 dagegen ausgesprochen.
Erstaunlich ist, dass diese Voten im Reichstag keine Rolle spielten. Seine 32 weiblichen Abgeordneten, die alle den Antrag auf Zulassung von Frauen als Richterinnen, Staatsanwältinnen und Rechtsanwältinnen unterstützten, hatten offenbar in ihren Fraktionen dafür gesorgt, dass Widerspruch zumindest öffentlich unterblieb.
„Alle Juristinnen, die heute im Amt sind – bis zur höchsten Bundesrichterin – haben ihre Stellung der so viel verspotteten ‚Frauenbewegung‘ zu verdanken“, schreibt Marie-Elisabeth Lüders in ihren Memoiren. Die als Abgeordnete an dem Zustandekommen des einmütigen Beschlusses des Reichstags Beteiligte war 1908 die erste ordentliche Jurastudentin an der Berliner Universität gewesen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2023.03.20 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-10 |
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