DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2025.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-04-16 |
Auch wenn die letzte Änderung der Straßenverkehrsordnung nicht allzu spektakulär dahergekommen ist, ergeben sich dennoch im zivilen Verkehrsrecht aktuelle Entwicklungen, die eine Betrachtung wert sind. Dies betrifft vor allem die Rechtsprechung des BGH, die einer steten Weiterentwicklung unterworfen ist. Sei es, dass Fragestellungen konkretisiert werden, sei es, dass neue Fragestellungen aufgeworfen werden.
Seit Jahren beschäftigt die Frage, was ein Kfz-Schadensgutachten kosten darf, Gerichte, Anwälte, Sachverständige und – vor allem – die Kfz-Haftpflichtversicherer. Es geht im Kern um die Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs – der in erster Linie Sache des nach § 287 ZPO besonders frei gestellten Tatrichters ist. Und der muss sich fragen: Kann man die Schadenshöhe zugrunde legen, wie das die meisten Sachverständigen machen – oder geht es auch anders?
Die nachfolgenden Ausführungen können und sollen weder die Lektüre eines Grundrisses noch den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung oder eines Onlineseminars zur Rechtsschutzversicherung ersetzen, sondern sollen für die Anwältin oder den Anwalt „Schlaglichter“ auf die wichtigsten Problemfelder der Rechtsschutzversicherung werfen.
Im Anschluss an Heft 3/2025 skizziert der Beitrag rechtspolitisch wichtige gesetzgeberische Vorschläge für einen besseren Schutz geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt der letzten Legislatur: das verabschiedete Gewalthilfegesetz sowie der der Diskontinuität unterfallende Entwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes mit Blick auf die elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ).
Dr. Christina Ziegenhorn, die u. a. durch ihre Tätigkeit am Bundesverfassungsgericht mit dem Schwerpunkt Wahlrecht und durch ihre Tätigkeit für den Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages als Expertin ausgewiesen ist, stellte zunächst die in Art. 38 Grundgesetz gewährleistete Systemoffenheit unserer Verfassung für das Wahlrecht dar.
Der Nießbrauch stellt ein bedeutendes Rechtsinstitut dar, das sowohl in erbrechtlichen als auch in familienrechtlichen und immobilienwirtschaftlichen Kontexten eine zentrale Rolle spielt. Dabei beeinflusst das Nießbrauchsrecht maßgeblich den Verkehrswert einer Immobilie, da es die Nutzungsmöglichkeiten des Eigentümers einschränkt.
Viele Jurist:innen fragen sich seit gut zwei Jahren: Ist künstliche Intelligenz, kurz KI, relevant für meinen Arbeitsalltag? Kann sie mir wirklich helfen, oder ist das nur ein Hype? Genau diese Fragen habe ich mir auch gestellt – und war überrascht, wie viel KI tatsächlich verändern kann.
Am 13. März 2025 fand der 14. Jour Fixe des Forums deutschprachiger AnwältInnen der UIA („FORUM“) als Online-Veranstaltung statt. Das FORUM besteht aus über 300 UIA-Mitgliedern weltweit, die die deutsche Sprache sprechen. Der Jour Fixe, der einmal im Quartal (regelmäßig jeder 2. Mittwoch im letzten Monat des Quartals, eine Stunde) stattfindet, bezweckt die Vernetzung deutschprachiger AnwältInnen in der UIA. Das FORUM kooperiert mit der ARGE-IWR des DAV.
Justitia 4.0 ist ein schweizweites Digitalisierungsprojekt der Justiz, das die Abläufe zwischen Gerichten, Staatsanwaltschaften und Anwaltschaft grundlegend modernisieren soll. Ziel ist eine „sichere digitale Justiz, damit der Weg zum Recht nicht mehr über Papierberge führt“.
Ein reibungsloser und effektiver Büroalltag hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein großer Punkt ist sicherlich die kanzleiinterne Organisation, vieles steht und fällt aber auch mit dem Kanzleiteam – und hinter dem Team steht jeder einzelne Mitarbeiter der Kanzlei.
Das Thema Anwaltskosten ist von großer Bedeutung und oft eine Herausforderung. In Polen betrifft es nicht nur rechtliche Aspekte, sondern stellt auch eine kommunikative Aufgabe dar, die Anwälte in ihrem Berufsalltag begleitet. Das polnische Rechtssystem kombiniert feste gesetzliche Vorgaben mit der Möglichkeit individueller Vereinbarungen, was eine klare und transparente Kommunikation mit Mandanten umso wichtiger macht.
Die AG Anwältinnen ist ein Netzwerk für Frauen, die als Rechtsanwältinnen oder Syndikusanwältinnen tätig sind. Diese Beschreibung der Arbeitsgemeinschaft gibt kurz und knapp Auskunft über das, was die AG ausmacht. Was sich hinter dem Netzwerk verbirgt, ist bunt und vielfältig.
Die Mitglieder des Versorgungswerkes wählen in der Zeit vom 11. März bis 15. April 2026 die Siebte Vertreterversammlung des Versorgungswerkes im Wege der Briefwahl.
Am 7. März 2025 fand die feierliche Amtseinführung der Präsidentin des Kammergerichts, Frau Dr. Andrea Diekmann, statt. Es dürften sich wohl beinahe alle Vertreter der Berliner Justiz zu diesem gelungenen Festakt eingefunden haben. Eine Aufzählung ist schon aus Platzgründen nicht möglich.
Die Staatsanwaltschaft Berlin ist nicht nur die größte Staatsanwaltschaft Deutschlands, sondern eine der wichtigsten Strafverfolgungsbehörden der Bundesrepublik. Jörg Raupach (62) steht als Leitender Oberstaatsanwalt an der Spitze dieser Institution und spricht mit dem Berliner Anwaltsblatt über Erfahrungen, Herausforderungen und Reformen im Berliner Justizalltag.
Mirko Röder (60) gehört zu den bekanntesten Strafverteidigern Berlins. Seit über 30 Jahren verteidigt er in spektakulären Prozessen, kennt das deutsche Strafrechtssystem aus dem Effeff und hat die gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen rund um die Strafverteidigung hautnah miterlebt.
Im Jahre 1974 wurde in Dortmund der Verein Deutsche Strafverteidiger gegründet und eingetragen. Nach einer Festschrift bereits zum Vierzigjährigen zehn Jahre später eine erneute Festschrift.
Jeder, der sich professionell mit dem Strafverfahren beschäftigt, kommt um die Lektüre dieses Buches (zumindest in Auszügen) nicht herum. Es ist ausdrücklich für Strafjuristen geschrieben und in diesem monothematischen Zuschnitt ein Solitär in der Literatur.
Nahezu jedes Strafverfahren im Jahr 2025 weist digitale Bezüge auf. Digitale Spuren bieten den Ermittlungsbehörden eine Bandbreite an Aufklärungsansätzen, die vor 15 Jahren unvorstellbar waren: per Messenger geführte Kommunikation, punktgenaue geografische Aufenthaltsdaten oder Bewegungsprofile aus vernetzten Fahrzeugen.
Der Titel Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis führt das 1970 begründete Werk nunmehr zehn Jahre nach der Vorauflage nunmehr in der 12. und überarbeiteten Neuauflage fort.
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