DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2025.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-01-07 |
Spätestens seit OpenAI im November 2022 sein Sprachmodell GPT-3.5 erstmals kostenfrei verfügbar machte, sind Anwendungen sogenannter künstlicher Intelligenz („KI“) in den Fokus der breiten Öffentlichkeit gerückt.
Die europäische KI-Verordnung wird seit dem ersten Entwurf stark kritisiert, sowohl bei der Definition, was ein KI-System ist, aber auch bei der Auslegung der Hochrisikobereiche. Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich darauf, dass zu den bestehenden Regulierungen eine weitere hinzukommt. Da der Erfolg von KI-Projekten maßgeblich von der Verfügbarkeit und Nutzung von Daten abhängt, kommen hier durch die Datennutzung unter anderem Datenschutz, Urheberrecht, Datengesetz, CLOUD-Act etc. zum Tragen.
Skulpturen, Kunstinstallationen oder architektonisch herausstechende Bauwerke: Der öffentliche Raum ist mit den unterschiedlichsten Werken gefüllt. Diese sind nicht nur prägende Identitätsmerkmale von Städten, sondern auch Kulturträger, die den öffentlichen Raum lebendig und einzigartig machen.
Ein völkerrechtlicher Vertrag aus dem 19. Jahrhundert, die Revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ), prägt bis heute das Urheberrecht. Doch eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte dessen Anwendung im Bereich der angewandten Kunst grundlegend verändern.
Ob generative künstliche Intelligenz („KI“) kreatives Schaffen für alle zugänglich macht oder in Teilen menschliche Kreativität durch KI-Ausgaben („Output“) ersetzt, wird heftig diskutiert. Es gilt, technische Innovation mit menschlicher Kreativität in Einklang zu bringen. Das Urheberrecht ist hierfür der zentrale Mechanismus und gibt zugleich den rechtlichen Rahmen für alle Akteure vor.
The legal profession stands at the threshold of a profound transformation, driven by the rise of generative artificial intelligence (GenAI). Those who follow developments in the field of AI and technology law have encountered such statements countless times. However, it is possible that this idea has also reached the attention of those not deeply immersed in the world of AI and law on a daily basis.
Viel wurde in jüngerer Vergangenheit gesprochen und geschrieben zur notwendigen Stärkung der „Resilienz des BVerfG“. Dass diese Stärkung auch auf der Berliner Landesebene für den Verfassungsgerichtshof erfolgen muss, scheint in den aktuellen Diskussionen eher noch eine untergeordnete Rolle zu spielen / die Diskussion hat gerade erst begonnen – mit großen Gefahren, die möglicherweise noch schneller eintreten könnten als jetzt im Bund.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist eine schöne Tradition, dass der Berliner Anwaltsverein der Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin die Möglichkeit gibt, im ersten Berliner Anwaltsblatt des Jahres ein Grußwort zu schreiben. Ich bedanke mich sehr herzlich dafür.
Am 28. September 2024 schrieb DER SPIEGEL unter der Überschrift „Neue Software lähmt Gericht“ über die Umstellung von der Fachanwendung AuLAK auf die neue Fachanwendung forumSTAR beim Landgericht Berlin I. Die Freude über solche Schlagzeilen ist in der Berliner Justiz begrenzt. Sie wird der Arbeit der insgesamt rund 25 Mitarbeitenden aus den drei beteiligten Projektteams der Justiz in keiner Weise gerecht.
Stellen Sie sich vor: Unternehmer U, jung, dynamisch und mit einem Faible für technologischen Fortschritt, stürzt tragischerweise bei einem Gleitschirmflug ab. Mit 42 Jahren verlässt er diese Welt – und hinterlässt ein Testament sowie ein Vermögen in Höhe von mehreren Millionen Euro in Kryptowährungen.
Beim Berliner Anwaltsessen 2024 hielt Peter Schaar die Dinner Speech – der Datenschutzaktivist und Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit von 2003 – 2013. Heute ist er skeptisch geworden im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Datenschutzgesetzgebung und der föderalen Behördenpraxis.
Am 1. November 2024 richtete der Berliner Anwaltsverein wieder die Konferenz der Europäischen Rechtsanwaltschaften mit Teilnehmern aus 17 (sic!) Ländern aus. Es war bereits die 22. Auch in diesem Jahr durften wir die Räume der Vertretung der EU-Kommission nutzen – vielen herzlichen Dank dafür! Diesjähriges Thema war die inzwischen zum Dauerthema avancierte künstliche Intelligenz.
Wer kennt sie nicht, die Fragen, die man sich stellt, wenn man darüber nachdenkt, sich selbständig zu machen? Während einige Fragen einfach zu beantworten sind, gibt es auch die schwierigen Fragen, über die man lange nachdenkt: Reicht das Geld für die Selbständigkeit? Was muss ich beim Thema Steuern berücksichtigen? Wo bekomme ich Mandate her? ... Seien wir ehrlich: Diese Fragen können einen/eine ganz schön aufwühlen und auch Ängste hervorrufen.
Im Wohnraum- und Gewerberaummietprozess gelten die allgemeinen Grundsätze des Zivilprozessrechts. Jeder Prozessanwalt muss die „Klaviatur“ der formellen Vorschriften und Anforderungen an den Sachvortrag gemäß §§ 128 ff. ZPO beherrschen. Fristen, Formalien, Anträge und eindeutige Formulierungen sowie prozessuale Klarstellungen gehören dazu.
Am 25./26. November 2024 fand in Berlin wieder die von der Wegweiser Media & Conferences GmbH organisierte Denkfabrik der Justiz statt. Wie ein Branchentreff trafen sich Repräsentanten der Justiz und Legal-Tech-Unternehmen, und ein paar „Anwender“ waren auch präsent.
Zeitgleich mit der aktiven Nutzungspflicht für das beA wurde zum 1. Januar 2022 auch das eBO als neuer sicherer Übermittlungsweg für Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen (Juristische Personen und nicht rechts fähige Personenvereinigungen) eingeführt. Ak tuell (Stand 9/2024) sind ca. 15.000 eBO registriert.
An jedem Amtsgericht können Bürgerinnen und Bürger Anträge zu ihren Rechtsangelegenheiten stellen und Erklärungen abgeben. Die Digitalisierung schafft zusätzliche Möglichkeiten für Angebote der Justiz. In Anlehnung an die Rechtsantragstellen haben das Bundesministerium der Justiz (BMJ) und die DigitalService GmbH des Bundes, gemeinsam mit zehn Partnerländern und 16 pilotierenden Amtsgerichten, eine nutzerfreundliche, digitale Anlaufstelle geschaffen.
Das neue Rechtsinformationssystem des Bundes – kurz NeuRIS – nimmt Gestalt an: Über eine Million Rechtsprechungsdokumente sind bereits im neuen System hinterlegt. Daher können die Dokumentationsstellen des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts bereits im Rahmen der eigenen Rechtsprechung mit den ersten Funktionen des neuen Systems arbeiten.
Können denn die Re(No)Fas rechtlich gar nichts von ihrem jeweiligen Account an die Gerichte schicken, ohne dass es qualifiziert elektronisch vom Berufsträger signiert wird?
Der Einführungslehrgang im Bereich öffentliches Recht – anwaltliche Sicht konzentriert sich zuvorderst auf die grundlegenden Anforderungen für das Abfassen der Anwaltsklausur in diesem Bereich. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre und den eindeutigen Rückmeldungen liegt den Referendarinnen und Referendaren dieses Thema besonders am Herzen.
In meiner Arbeit als Coach für Jurist:innen und ehrenamtliche Mentorin erlebe ich immer wieder, wie entscheidend die richtige Unterstützung für die persönliche und berufliche Entwicklung sein kann. Besonders in der juristischen Welt, die oft von hohen Erwartungen und Anforderungen geprägt ist, bietet Mentoring wertvolle Orientierung.
Der erste Platz des DAV Jura-Slam 2024 geht an die Studentin Elisabeth aus Leipzig.
Kürzlich erschien eine Dissertation von Jan-Philip Schneider, die sich umfassend mit dem Sanktionensystem der BRAO befasste.
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