DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2025.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-02-13 |
Der 19. November 2024 ist ein geschichtsträchtiger Tag für Deutschland – umso irritierender, dass er nicht die gebührende mediale Aufmerksamkeit erhielt. Erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik hat eine deutsche Regierung das verheerende Ausmaß des staatlichen Versagens bei der Bekämpfung von struktureller, tradierter Gewalt, die sich gezielt gegen Mädchen und Frauen richtet, öffentlich eingestanden.
Frau, Migrantin, Muslimin – jedes dieser Merkmale ist ein potenzielles Diskriminierungsmerkmal. Doch was passiert, wenn diese Merkmale zusammentreten und sich Diskriminierungen kumulieren? Diese Frage steht im Mittelpunkt einer wegweisenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und lenkt den Blick auf ein gesellschaftlich oft übersehenes Thema: Intersektionalität – das Zusammenspiel mehrerer Diskriminierungs- und Unterdrückungsmechanismen.
Der Beitrag skizziert die gestiegene geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und weist auf Umsetzungsdefizite völker- und europarechtlicher Regelungen mit Blick auf Schutzunterkünfte hin. Im Speziellen hebt er den Umsetzungsstand im Land Berlin hervor.
Entschlossenheit und Resilienz prägen nicht nur individuelle Karrieren, sondern bewirken auch strukturelle Veränderungen in unserer Branche. Dabei wird deutlich, wie essenziell Diversität, Netzwerkbildung und finanzielle Unabhängigkeit sind – insbesondere für Frauen und Migrantinnen in der juristischen Welt.
Zum Weltfrauentag möchte ich den Blick auf eine Gruppe von Frauen lenken, die auch in unserer modernen Gesellschaft in Deutschland immer noch erheblichen Diskriminierungen ausgesetzt sind – die Sexarbeiterinnen. Nach jahrzehntelangen Bemühungen um eine „Normalisierung“ der Sexarbeit und eine das Selbstbestimmungsrecht der Frauen respektierende Rechtslage schlägt das Pendel heute wieder zurück.
Hatespeech – insbesondere auf Social Media – ist ein bekanntes Problem. Es beschreibt eine gewalttätige Sprache mit dem Ziel der Herabsetzung von einzelnen Menschen oder ganzen Gruppen. Sie kränkt und verängstigt die Betroffenen, verletzt die Würde dieser Menschen.
Hinter dem Wortungetüm verbergen sich zahlreiche Änderungen des Berufsbildungsgesetzes – BBiG – . Die Neuregelungen sind für alle ausbildenden Betriebe, also auch für Ausbildungskanzleien von erheblicher Bedeutung. Es handelt sich um teilweise neue, teilweise ergänzende, teils auch erweiternde Regelungen zum bisherigen BBiG.
„Das Unterhaltsrecht beschränkt sich in weiten Teilen auf konkretisierungsbedürftige Grundaussagen und Generalklauseln. Der Gesetzgeber gibt den Gerichten damit bewusst einen relativ breiten Spielraum, um dem konkreten Fall nach Billigkeits- und Zumutbarkeitsgesichtspunkten gerecht zu werden. Die Gerichte orientieren sich dabei an Leitlinien der Oberlandesgerichte, die zur Rechtsvereinheitlichung und zum Rechtsfrieden ganz erheblich beitragen.
Traditionen sind gerade am Jahresende wichtig. Und so fand sich der Arbeitskreis Erbrecht im Berliner Anwaltsverein auch im Dezember des Jahres 2024 zu einer besonderen Veranstaltung im DAV-Haus zusammen. Eingeladen und vertreten waren zudem die Arbeitskreise Miet-, Familien- und Strafrecht. Der gemeinsame Nenner? Maden.
Fachanwälte für Sozialrecht (m/f/d) können diesen Artikel gern überblättern, oder auch wohlwollend zur Kenntnis nehmen. Alle anderen, hoffe ich, erkennen die Wichtigkeit der freiwilligen Unfallversicherung und sichern sich ab.
Die Welt des Anwaltsberufs wird zunehmend durch Spezialisierung geprägt. Doch welche Rolle spielt ein offizieller Fachanwaltstitel dabei? Und wie unterscheiden sich die Ansätze in verschiedenen Ländern? In Deutschland gibt es – anders als in Polen – den Titel des Fachanwalts, der in bestimmten Rechtsgebieten besondere Qualifikationen ausweist. Doch ist dieser Titel eine wertvolle Bereicherung für den Beruf oder schlicht überflüssig?
Mentale Gesundheit ist ein zentraler Faktor für ein erfülltes Berufsleben – und doch wird gerade in der Rechtsbranche noch viel zu selten offen darüber gesprochen. Warum ein Umdenken dringend notwendig ist und Raum für Selbstfürsorge sowie ein gesundes Arbeitsumfeld geschaffen werden muss, war Gegenstand der Paneldiskussion, die am 26. November 2024 in den Räumlichkeiten der Kanzlei Graf von Westphalen in Frankfurt am Main unter dem Titel „Mental Health für Jurist*innen – gesunde Arbeitsabläufe“ stattfand.
Fragen von Frau Dr. Auer-Reinsdorff an Janina Lücke, die es in den Süden zog
Wieder einmal hat der BGH ein Urteil der Zivilkammer 66 (Berufungskammer im Mietrecht für erstinstanzliche Urteile aus Kreuzberg und Lichtenberg), in dem es um die Auswirkung der sogenannten „Schonfristzahlung“ auf eine fristgemäße Kündigung ging, am 23.10.2024 – VIII ZR 106/23 – aufgehoben.
Im Zeitalter weitgehend digitalisierter Kommunikation müssen sich Gerichte nicht nur mit der Problematik auseinandersetzen, ob und wann die Nutzung von Emojis eine vertragliche Willenserklärung darstellen kann. Falls gesetzliche oder vertraglich vereinbarte (Schrift-)Formerfordernisse zur Anwendung kommen, stellt sich auch die Frage, ob mittels Textnachricht versandte Emojis formwahrend sind.
Gostomzyk/Jahn (Hrsg.), Briefe an junge Juristen
Erna Proskauer, Wege und Umwege: Erinnerungen einer Rechtsanwältin
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