DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2025.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-03-14 |
„Das ist doch lächerlich! Welcher verschwurbelte Hirni schreibt denn bitte unter Klarnamen solche Kommentare! Meine Güte! Aber ich bin ja selber schuld. Warum habe ich damit nur angefangen?“
In der heutigen digitalen Welt ist IT-Sicherheit für Anwälte weit mehr als nur eine technische Notwendigkeit – sie ist eine berufsrechtliche Pflicht.
„Ich will den Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestages, die dem nächsten Bundestag angehören werden, sagen: (…) Trotz aller Vorarbeiten sind am Ende dieser verkürzten Wahlperiode auch im Bundestag noch ein paar Baustellen offen, und die sollte das Parlament zügig und entschlossen angehen.“
Über 141 neue Mitglieder im Vereinsjahr 2024 konnte Rechtsanwalt Uwe Freyschmidt, Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins, auf der Mitgliederversammlung 2025 berichten.
Am 16. Januar 2025 fand wieder einmal eine Fortbildung des Berliner Anwaltsvereins aus der Veranstaltungsreihe „Richter und Anwaltschaft im Dialog“ statt. Der Vorsitzende Richter am Kammergericht Björn Retzlaff berichtete über die Rechtsprechung des Kammergerichts (und darüber hinaus) im Baurecht.
Im Januar 2025 war Frau Clemm im AK Strafrecht zu Gast. Frau Clemm ist Fachanwältin für Straf- und Familienrecht in Berlin. Vor Gericht vertritt sie Menschen, die Opfer von Gewalt und sexualisierter Gewalt wurden. Deutschlandweit ist Frau Clemm u. a. durch ihre Buchveröffentlichungen bekannt.
Der Deutsche Anwaltstag 2025 findet vom 2. bis 6. Juni 2025 in Berlin statt. Für Sie heißt das: ein breites Angebot von fünf Tagen mit ca. 70 Vorträgen und (FAO-) Fachveranstaltungen virtuell und in Präsenz im Hotel Estrel in Neukölln, zwei Abendveranstaltungen des Berliner Anwaltsvereins zum Austausch, Netzwerken und Genießen.
Ein schönes, für mich sogar doppeltes Jubiläum: 30-jähriges Bestehen meiner Kanzlei und 15-jähriges Jubiläum des 2009 begonnenen jährlichen „Rechtspolitischen Diskurses“.
Die Schlagworte Lawfare, künstliche Intelligenz und Legal Tech sind inzwischen untrennbar mit der Diskussion um die Zukunft des Rechts verbunden. Sie versprechen Effizienz, Demokratisierung und vor allem – wenn wir den Verfechtern glauben – wirtschaftliche Tragfähigkeit bei der Durchsetzung von Rechten.
Der Unterzeichner hatte vor dem Landgericht Frankfurt/Oder einen längeren Stufenklageprozess. Zwei Sachen sind die Erkenntnis daraus.
Die Welt der Rechtsberatung befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel: Digitalisierung, KI, Legal Tech und Mandantenerwartungen erfordern, dass Kanzleien mehr leisten als nur Rechtsberatung. Längst genügt es nicht mehr, ausschließlich auf Mandatsanfragen zu reagieren.
In jedem Unternehmen – und damit auch in jeder Anwaltskanzlei – gibt es Fragen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Daher ist auch für kleine Unternehmen ab einem/einer Beschäftigten eine Betreuung durch Betriebsärztinnen oder Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2 vorgeschrieben.
Wenn Rechtsanwält:innen mit ihrer Mandantschaft eine höhere (oder niedrigere) Vergütung vereinbaren wollen, bedarf es einer entsprechenden „Vergütungsvereinbarung“.
Mit Urteil vom 5. September 2024 (C-109/23-Jenerak) hat die 2. Kammer des EuGH entschieden, dass die Beurkundung eines Wohnungskaufvertrags und dessen Vollzug keine Rechtsberatungsdienstleistung darstellt. Eine entsprechende notarielle Tätigkeit begründe daher keinen Verstoß gegen die VO (EU) Nr. 833/2014 (im folgenden Russland-Embargo).
Der neue Anspruch des Mieters auf Erlaubnis zur baulichen Veränderung der Mietsache, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dient, § 554 Absatz 1 4. Alt. BGB
Schon mit dem Vorwort und dem ersten Wort der Einleitung ist klar, an wen sich das Werk richtet: Der Autor wählt die direkte Anrede, spricht also die Verantwortlichen in Vereinen – oder solche, die es werden wollen – an.
Was für ein tolles, erschütterndes Buch
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