Wer über Frauen in Berufen der Rechtspflege diskutieren möchte, darf über die rechtspolitischen Motive, Frauen das Universitätsstudium zu eröffnen, nicht schweigen. Als Gasthörerin zugelassen, strömten auch ausländische Frauen in die Vorlesungen der Berliner Universität, weil man sie ihrer jüdischen Herkunft wegen in ihren Heimatländern diskriminierte. Die Rektorenkonferenz und die Reichsländer wollten die steigende Zahl verringern. Schließlich warb der Ministerialdirektor Dr. Althoff im preußischen Abgeordnetenhaus für eine reichseinheitliche Immatrikulation. Es könnten „dann viel schärfere Vorbedingungen bezüglich der Vorbildung gemacht werden […] wie es bereits in Baden, Bayern, Württemberg geschehen ist“, sodass dies „nicht etwa eine Erweiterung in der Zulassung der Frauen sein könnte, sondern eher eine Beschränkung […] eine Regelung, meine Herren, die den besseren Elementen zugutekommt und die weniger erwünschten, namentlich solche aus fremden Ländern, abhält.“
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2023.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-10 |
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