Bereits zum Ende des Vorjahres lädt die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV zum Deutschen Erbrechtstag in Berlin ein. Man beeilt sich, der Einladung Folge zu leisten und sich umgehend anzumelden, damit man nicht wegen „Überfüllung“ zurückgewiesen wird. Ganz so ernst ist das nicht, aber die Organisatoren hatten wegen des großen Andrangs auch schon erwogen, nur eine begrenzte Teilnehmerzahl zuzulassen. Die Kapazitätsgrenze wurde zwar etwas ausgedehnt, immerhin gab es bereits vor dem Beginn 445 Anmeldungen, zu denen noch einige weitere während der Veranstaltung hinzukamen. Aber irgendwann ist der Saal voll. Das bleibt auch so während der ganzen drei Tage. Die Veranstaltung erhält zu Recht regen Zuspruch, was dem hohen Niveau der Vortragenden und der Themenauswahl zu verdanken ist. Aber ich sollte nicht zu viel Werbung machen, damit ich nicht im nächsten Jahr mit der Begründung abgewiesen werde, es sei zu voll und ich hätte schließlich bisher schon alle zwölf Erbrechtstage besucht und könne durchaus einmal Pause machen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-06-19 |
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