Vor 30 Jahren – am 21. Mai 1992 – traf der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin seine erste Entscheidung. Sie betraf die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom 24. Mai 1992 – VerfGH 20/92.
Die Errichtung eines Verfassungsgerichtshofes für das Land Berlin war bereits in Art. 72 der Berliner Verfassung von 1950 vorgesehen. Wegen der politischen Lage Berlins im geteilten Deutschland und damit zusammenhängender Vorbehalte der Alliierten gelang sie aber erst über vier Jahrzehnte später nach dem Fortfall des Vier-Mächte-Status und der Herstellung der Deutschen Einheit. Im November 1990 verabschiedeten das Abgeordnetenhaus für die westlichen Bezirke und die Stadtverordnetenversammlung für die östlichen Bezirke im Wege der sog. Parallelgesetzgebung das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, das neben der Verfassung von Berlin und der Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes Rechtgrundlage für seine Arbeit ist. Der Verfassungsgerichtshof wacht über die Einhaltung der Berliner Verfassung durch die anderen Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte des Landes Berlin.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-15 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: