Vor 30 Jahren – am 21. Mai 1992 – traf der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin seine erste Entscheidung. Sie betraf die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom 24. Mai 1992 – VerfGH 20/92.
Die Errichtung eines Verfassungsgerichtshofes für das Land Berlin war bereits in Art. 72 der Berliner Verfassung von 1950 vorgesehen. Wegen der politischen Lage Berlins im geteilten Deutschland und damit zusammenhängender Vorbehalte der Alliierten gelang sie aber erst über vier Jahrzehnte später nach dem Fortfall des Vier-Mächte-Status und der Herstellung der Deutschen Einheit. Im November 1990 verabschiedeten das Abgeordnetenhaus für die westlichen Bezirke und die Stadtverordnetenversammlung für die östlichen Bezirke im Wege der sog. Parallelgesetzgebung das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, das neben der Verfassung von Berlin und der Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes Rechtgrundlage für seine Arbeit ist. Der Verfassungsgerichtshof wacht über die Einhaltung der Berliner Verfassung durch die anderen Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte des Landes Berlin.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-15 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.