Das Kammergericht ist das älteste noch existierende Gericht in Deutschland. Es wurde 1468 zum ersten Mal urkundlich erwähnt und begeht 2018 sein 550-jähriges Jubiläum. Diese lange Tradition des heutigen Oberlandesgerichts der Hauptstadt Deutschlands ebenso wie der Umstand, dass das Kammergericht in der Vergangenheit die Rechtsprechung und Stellung der Justiz im deutschsprachigen Raum über die Grenzen Preußens hinaus geprägt hat, waren Grundlage dafür, dass dieses Jubiläum von dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf der Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert worden ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.09.26 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-20 |
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