„Der Senat wird aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Möglichkeit erhalten, sich bei Einreichung einer Klage mit der Einziehung der Gerichtskosten per Lastschriftverfahren einverstanden zu erklären.“ Der Antragstext der Drucksache 18/1652 von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ist kurz und leicht verständlich. Und dennoch stellt die vereinfachte elektronische Zahlung von Gerichtskosten die Berliner Justizverwaltung offenbar vor eine Mammutaufgabe. Nun macht die rot-rot-grüne Koalition einen neuen Anlauf im Berliner Abgeordnetenhaus. Bereits in der letzten Legislaturperiode hatte der Autor einen ersten Anlauf unternommen. Unter der damals rot-schwarzen Koalition kam es noch nicht einmal zu einer offiziellen Drucksache. Der damalige Justizsenator Heilmann teilte dem Autor intern mit, dass es drei verschiedene Modelle zur Vereinfachung des Zahlungsverfahrens bei Gerichtskosten gibt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.04.20 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-01 |
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