Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin wurde am 8. Februar 1998 durch das Gesetz über die Rechtsanwaltsversorgung in Berlin (GVBl. S. 9 ff.) als öffentlichrechtliche Körperschaft für die Berliner Anwaltschaft errichtet. Mit dem Versorgungswerk sorgt die Berliner Anwaltschaft selbstverwaltet und eigenverantwortlich für das Alter, Berufsunfähigkeit und ihre Hinterbliebenen vor. Jedes Mitglied zahlt bis zum Eintritt des Versorgungs- bzw. Rentenfalls einkommensbezogene Beiträge. Berufsspezifisch abhängig beschäftigte Mitglieder haben Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.04.19 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-14 |
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