In der Bibel steht, die Frau sei dem Manne untertan, und so stand es seit dem 1. Januar 1900 – wenn auch mit anderen Worten – im Bürgerlichen Gesetzbuch. Zwar hatten die Frauen 1918 das Wahlrecht bekommen, die Weimarer Verfassung hatte sie mit denselben „staatsbürgerlichen“ Rechten wie die Männer versehen. Im Übrigen aber galt das Bibelwort in der Fassung des BGB. Der Ehemann konnte das Arbeitsverhältnis seiner Frau kündigen, er verwaltete ihr Vermögen – und war auch dessen Nutznießer –, er gab der Ehefrau und den gemeinsamen Kindern seinen Namen, er bestimmte den Wohnsitz der Familie und die Schule der Kinder.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-02-18 |
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