Der Ruf von Nürnberg nach einer Institutionalisierung des Völkerstrafrechts mit der Einrichtung eines ständigen Internationalen Strafgerichtshofs verhallte in der Zeit des Kalten Krieges. Nach der Verabschiedung der Charta der Vereinten Nationen (VN) 1945 gelang aber immerhin noch 1947 die Verabschiedung einer Resolution der VN-Generalversammlung zur Bestätigung der Nürnberger Prinzipien und die Beauftragung der „International Law Commission“ der VN zur Ausarbeitung der sich hieraus ergebenden Rechtsprinzipien des Völkerstrafrechts, die im Sommer 1950 vorgelegt wurden. 1948 gab die VN-Generalversammlung die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ab und die Völkermordkonvention konnte verabschiedet werden. 1949 wurden die Genfer Konventionen neu formuliert und erheblich ergänzt, insbesondere um Verpflichtungen der Staaten zur Strafverfolgung bei schweren Vertragsverletzungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.11.24 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-10-22 |
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