Am 30. Juni 2002 trat in Deutschland das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) zur Ausführung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Kraft, mit dem deutsche Gerichte in die Lage versetzt werden sollten, Täter wegen Völkerstraftaten zu verurteilen. 13 Jahre später, am 28. September 2015, sprach das OLG Stuttgart als erstes deutsches Gericht eine Verurteilung nach diesem Gesetz aus. Über das Verfahren wurde regelmäßig in den Medien berichtet. Besonders in Erinnerung blieb die scharfe Kritik des Vorsitzenden Richters am Verlauf der Hauptverhandlung, die am 4. Mai 2011 begonnen hatte. Dieser beklagte, dass die aufwändige Aufklärung von Straftaten in 6.000 Kilometer entfernten Krisengebieten mit den Mitteln der deutschen Strafprozessordnung sehr schwierig gewesen sei. Das Urteil wurde von Juristen und Diplomaten im In- und Ausland mit Spannung erwartet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.12.30 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-10-26 |
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