Im Wohnraum- und Gewerberaummietprozess gelten die allgemeinen Grundsätze des Zivilprozessrechts. Jeder Prozessanwalt muss die „Klaviatur“ der formellen Vorschriften und Anforderungen an den Sachvortrag gemäß §§ 128 ff. ZPO beherrschen. Fristen, Formalien, Anträge und eindeutige Formulierungen sowie prozessuale Klarstellungen gehören dazu. Darüber hinaus müssen die Grundstrukturen des Beweisrechts beherrscht werden. Weitere prozessuale Besonderheiten prägen das Berufungsverfahren. Bereits im Vorfeld einer Klage oder Klageerwiderung muss sich der Prozessbevollmächtigte darüber im Klaren sein, dass der Prüfungsmaßstab des Berufungsgerichts im Wohnraummietrecht – anders als im Arbeitsgerichtsprozess – keine zweite Tatsacheninstanz ist und daher nur eingeschränkt erfolgt. In dem Beitrag sollen einige praxisrelevante Punkte u. a. prozessual und beweisrechtlich aufgegriffen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2025.01.17 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-01-07 |
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