Arbeitnehmerüberlassung hat in Deutschland eine über 50-jährige gesetzlich verankerte rechtliche Tradition (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG ist am 7. August 1972 verkündet worden). Der Begriff der Arbeitnehmerüberlassung ist für alle Agierenden klar definiert und auf dem Arbeitsmarkt nicht mit anderen Formen der Personalüberlassung zu verwechseln.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2025.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-08-20 |
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