Das Klima wandelt sich, Hitzewellen mit starker Sonneneinstrahlung häufen sich und damit steigt auch das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Dies gilt insbesondere für Beschäftigte im Baugewerbe, der Gebäudereinigung sowie im Garten- und Landschaftsbau, die im Sommer oft extremer UV-Strahlung ausgesetzt sind. Laut Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) war Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung im Jahr 2021 dort die häufigste angezeigte Berufskrankheit.
Neben Hautkrebs kann extreme UV-Strahlung auch zu Sonnenbrand, Hitzschlag, Sonnenstich und Augenproblemen führen. Welche Maßnahmen sollten Arbeitgeber:innen, z. B. im Baugewerbe, ergreifen, um das Gesundheitsrisiko der Beschäftigten zu reduzieren? Im Rahmen der Fürsorgepflicht (§ 618 BGB) sind Arbeitgeber:innen angehalten, auf derartige extreme Wettersituationen zu reagieren. Weitere Vorgaben folgen aus den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-09-17 |
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