Spätestens seit der Entscheidung des BAG wurde und wird im öffentlichen „anwaltlichen Leben“ verstärkt versucht zu begründen bzw. dafür zu kämpfen, dass diese Rechtsprechung zur Aufzeichnungspflicht geleisteter Arbeitszeiten für anwaltliche Beschäftigte in Anwaltskanzleien „überhaupt nicht passe“. Etwas überraschend hat diese Rechtsprechung dazu geführt, dass von Arbeitgeberseite im Wesentlichen diskutiert wird, dass eigentlich alle Arbeitszeitregelungen des ArbZG für diese Beschäftigten gar nicht gelten sollten. Es müsse deshalb eine Ausnahmeregelung im Gesetz geschaffen werden – eine Position, wie hier gezeigt werden wird, die letztlich den Schutz der angestellten Anwält:innen völlig ignoriert. Die zugrundeliegende Rechtsprechung, auch der aktuellen gesetzlichen Regelungen, sollen hier in der gebotenen Kürze skizziert werden, um auch die Rechtswidrigkeit dieser Vorschläge zu dokumentieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.04.21 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-14 |
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