Die Vorschrift des § 264 StGB hat Konjunktur wie aktuell kaum eine andere: Im Zuge der Corona-Krise sind Subventionen und Fördermittel in geradezu beispielloser Höhe ausgekehrt worden, um die wirtschaftlichen Folgen zumindest abzufedern. Teilweise sind diese Hilfen sehr kurzfristig und unter hohem Zeitdruck gezahlt worden. Beispielhaft sei insofern auf die sogenannten Corona-Soforthilfen vom März/April 2020 verwiesen. Teilweise verlief die Subventionsgewährung in einem vollständig digitalisierten Verfahren. Aus diesem Anlass soll daher der vorliegende Beitrag Grundzüge der rechtlich durchaus komplizierten Vorschrift des § 264 StGB herausstellen. Das Augenmerk liegt dabei allerdings auf denjenigen Punkten, die in der aktuellen Diskussion, vor allem aber in der Strafverfolgungspraxis im Vordergrund stehen. Insbesondere Letztere steht naturgemäß noch am Anfang. Gleichwohl zeichnen sich erste Problemfelder und Leitlinien ab.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.10.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-09-14 |
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