München/Berlin (DAV). Die EU-Fluggastrechteverordnung gibt den Reisenden umfassende Rechte. Jedoch muss beachtet werden, dass diese nur für Flüge gilt, die mit EU-Airlines durchgeführt werden. Ein Austausch kann dann folgenschwere Folgen haben, informiert die Deutsche Anwaltauskunft.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.07.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-08-21 |
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