Verschlüsselt und sicher, so ist die Kommunikation über das beA. § 19 II RAVPV sieht vor, dass das beA auch für die elektronische Kommunikation mit anderen Personen genutzt werden kann, also beispielsweise auch mit Mandanten. Ab 1.1.2018 werden auch Behörden sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) mit dem beA erreichbar sein. Mit der Funktion „Weiterleiten“ können Nachrichten an alle Teilnehmer der EGVP-Infrastruktur weitergeleitet werden. Die Nutzung ist für den Mandanten kostenlos. Ausgaben für Porto entfallen. Es sind jedoch einige Hürden zu überwinden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.10.22 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-10-17 |
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