Im vergangenen und in diesem Jahr hatten die Berliner Verwaltungsgerichte über Klagen eines Journalisten zu entscheiden, der von Behörden wissen möchte, wie und in welchem Umfang diese Journalisten informieren. Hierzu hat der Autor, Dr. Wolfram Hertel, Rechtsanwalt und Partner, Raue LLP, bei einem Empfang der Kanzlei im Rahmen eines Vortrags Stellung genommen. Anlass war das Erscheinen der zweiten Auflage des Münchener Anwaltshandbuchs Urheber- und Medienrecht, das von den Partnern der Sozietät Raue LLP Prof. Dr. Peter Raue und Prof. Dr. Jan Hegemann herausgegeben wird. In der zweiten Auflage ist das Anwaltshandbuch um einen Exkurs zu den journalistischen Auskunftsansprüchen ergänzt worden. An zwei jüngeren Entscheidungen lassen sich zentrale Fragen des Themas gut zeigen. Der nachfolgende Beitrag fasst den Vortrag zusammen – der Stil eines Vortrags vor einem überwiegend nicht-juristischen Teilnehmerkreis wurde dabei beibehalten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.10.20 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-10-17 |
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