Sind Sie der Meinung, über ausreichende Arbeitskraftabsicherung durch das Versorgungswerk der Rechtsanwälte und/oder durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) zu verfügen? Der Jahreswechsel schwemmte vermutlich auch bei Ihnen die – altmodisch per Schneckenpost versandten – Mitteilungen des Versorgungswerkes an. Ein Großteil dieser Jahresmitteilungen landet ohnehin in prall gefüllten Büropapierkörben. Gedanken an Krankheit, „Tod und Teufel“ gilt es zu vermeiden, das ist menschlich.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.03.25 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-02-19 |
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