In einem Bestattungsvorsorgevertrag, den man mit einem Bestattungsunternehmen abschließt, können zunächst inhaltliche Regelungen getroffen werden. So lassen sich zum Beispiel Bestattungsart und -ort festlegen. Auch alle weiteren Details können schon im Vorfeld genau verabredet werden. Teil eines solchen Vertrages ist in der Regel die Angabe aktueller Preise für die ausgewählten Leistungen, die sich aber, in Abhängigkeit von Inflation, Kosten und Zulieferpreisen bis zum Bestattungszeitpunkt, noch ändern können. Bei der Auswahl eines Bestattungsunternehmens können etwa die Mitgliedschaft in Landesverband oder Innung sowie das Markenzeichen oder eine andere 9001-Zertifizierung als Anhaltspunkte dienen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.11.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-10-22 |
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