Unmittelbar nach der Wende entstand im Jahr 1991 die Idee, in dem wunderschönen Karlsbad, wo auch Goethe gekurt und das Heilwasser gekostet hat, ein jährliches Treffen von tschechischen, slowakischen, österreichischen und auch deutschen Juristen zu veranstalten. Im Hintergrund stand der Gedanke, die sich in Tschechien und der Slowakei neu erfindende freiheitlich-demokratische und später auch europäische Rechtsordnung in Dialogforen der dortigen Anwaltschaft, aber auch der Richterschaft näherzubringen. Es galt zu Beginn, ihr in festen Schablonen erstarrtes juristisches Denken im wahrsten Sinn des Wortes zu mobilisieren. Bereits eine an den Geboten von Treu und Glauben festmachende Judikatur war für dieses Denken und juristische Argumentieren ein Gräuel, ein sich immer wieder wandelndes, sich gleichsam neu erfindendes Recht, geprägt vor allem von den Präjudizien der Obersten Gerichte und inzwischen auch des EuGH, war schlicht nicht vorstellbar.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.09.18 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-08-15 |
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