Der BGH hatte sich mit der Zulässigkeit einer Bildberichterstattung, die wie ein privater Fahndungsaufruf gestaltet war, zu beschäftigen und entschieden, dass diese als Bildnisse der Zeitgeschichte erlaubt sowie als redaktionelles Stilmittel zulässig sein können (Urteil vom 29.9.2020 – VI ZR 449/19). Hintergrund der Entscheidung war das Revisionsverfahren einer Frau gegen die Bild-Zeitung. Die Frau hatte sich auf einer Abbildung in der Zeitung erkannt und wehrte sich gegen die Publikation ihres Bildnisses in der Zeitung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.04.20 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-15 |
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