Kryptowährungen, insbesondere Bitcoin (BTC), gibt es erst seit 2009 und sie erfreuen sich zunehmend der Beliebtheit bei privaten und professionellen Anlegern. Es gibt tausende Modelle, seriöse und unseriöse Anbieter, Vermittler, Plattformen. Der Markt ist kaum noch überschaubar und schwarze Schafe, Hackerangriffe und Regulierungsbestrebungen überschatten den wirtschaftlichen Erfolg der Szene. War es in 2010 noch eine absolut exotische Idee, trifft man Kryptoanleger heute in allen gesellschaftlichen Schichten und vor allem auch in den Graubereichen.
Steuerlich sind Kryptowährungen den privaten Veräußerungsgeschäften (umgangssprachlich Spekulationsobjekte genannt) i. S. d. § 23 EStG zuzuordnen. Grundsätzlich gilt eine 12-monatige Spekulationsfrist, die sich auf 10 Jahre verlängern kann. Auch das Risiko, dass der Kauf und Verkauf als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird, darf bei bestimmten Konstellationen nicht vernachlässigt werden. Rechtlich scheint das Ganze in diesen drei Risikoklassen (1/10-Jahre/Gewerbe) sehr überschaubar. Aber wie immer im Steuerrecht sind belastbare Antworten rar und Unsicherheit belastet die Anleger mit schlaflosen Nächten.
Nachfolgend will ich Ihnen die Grundlagen vermitteln, damit Sie in eigenen Anlagen gut schlafen können und/oder Mandanten mit Hintergrundwissen gut beraten/verteidigen können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.11.20 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-10-15 |
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